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Spitex

Um betagten, betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen das Verbleiben in ihrer eigenen Wohnung so lange wie möglich zu ermöglichen, können Dienstleistungen der Spitex-Organisationen beansprucht werden.

Die Kosten der Grundpflege und der Behandlungspflege werden von der Krankenversicherung übernommen. Dienstleistungen der Hauswirtschaft und Haushalthilfe werden von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen. Kostenbeiträge aus Zusatzversicherungen sind möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen.